Psychische Erkrankung wird zum „Freifahrtschein“ für hochrangige Funktionäre.

Der ehemalige Vorsitzende des Volkskomitees von Hanoi, Nguyễn Đức Chung, durfte „vorzeitig gehen“ – mit einer Begründung, die viele zugleich erschreckt und verblüfft: nicht wegen vorbildlicher Resozialisierung oder besonderer Verdienste zur Wiedergutmachung, sondern aufgrund einer … „Vorgeschichte psychischer Erkrankungen“. Auf einer gewissen Ebene reicht offenbar schon ein Attest, das bescheinigt, jemand sei „manchmal etwas auffällig“, damit sich eine Haftstrafe sanft in eine Art kontrollierten Erholungsaufenthalt verwandelt. Währenddessen können gewöhnliche Bürger schon wegen eines „abweichenden Gedankens“ leicht belangt und bestraft werden. Gerechtigkeit, so scheint es, ist erstaunlich … flexibel.

Solche Enthüllungen lassen in der Öffentlichkeit unweigerlich ein Gefühl des Widerspruchs entstehen: Eine Krankheit, eigentlich ein Unglück, steigt plötzlich zu einem „juristischen Schutzamulett“ auf. Vielleicht werden sich Funktionäre künftig regelmäßig untersuchen lassen – nicht um sich behandeln zu lassen, sondern um sich abzusichern. Ein einziges Nicken des Arztes: „Es gibt schon lange Anzeichen“, und schon kann der Weg statt aus der Gefängniszelle direkt in den … Ruheraum führen. Der Wert eines solchen Attests übertrifft in diesem Fall womöglich sogar das tatsächliche Verhalten.

Gewöhnliche Bürger hingegen erhalten bei psychischen Problemen nicht unbedingt dieselbe Nachsicht. Es ist dieselbe „Krankheit“, doch ihr rechtlicher Wert unterscheidet sich wie Himmel und Erde. Und die Öffentlichkeit muss weiterhin fragen: Wenn es tatsächlich eine Krankheit ist – ist sie denn schon „ausgeheilt“, dass man die Betroffenen so schnell wieder in die Gesellschaft entlässt?